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   AG Minden, 14.06.2018 - 30 F 85/18   

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AG Minden, 14.06.2018 - 30 F 85/18 (https://dejure.org/2018,90420)
AG Minden, Entscheidung vom 14.06.2018 - 30 F 85/18 (https://dejure.org/2018,90420)
AG Minden, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 30 F 85/18 (https://dejure.org/2018,90420)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Minden, 12.11.2018 - 30 F 43/18
    Auszug aus AG Minden, 14.06.2018 - 30 F 85/18
    Hiergegen hat die Kindesmutter, die bereits während des laufenden Sorgerechtsverfahrens vor dem Landgericht Toulouse mit Antrag vom 22.03.2018 beim Amtsgericht - Familiengericht - Minden einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder gestellt hatte (Aktenzeichen 30 F 43/18), sofortige Beschwerde mit Schriftsatz vom 08.06.2018 beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt und beantragt, die Vollstreckung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengerichts Hamm einstweilen einzustellen, bis in der Beschwerde eine Entscheidung ergangen sei.

    Ferner ist bereits deshalb kein Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erkennbar, da beim Amtsgericht - Familiengericht - Minden bereits das Hauptsacheverfahren unter dem Aktenzeichen 30 F 43/18 anhängig ist, welches von der Kindesmutter während des noch anhängigen Sorgerechtsverfahrens vor dem Landgericht Toulouse angestrengt wurde.

    Soweit die Antragstellerin behauptet, dass das Hauptsacheverfahren 30 F 43/18 "nicht bearbeitet" werde, verwahrt sich das Amtsgericht - Familiengericht - Minden gegen diese haltlose Unterstellung.

  • AG Hamm, 05.06.2018 - 32 FH 5/18
    Auszug aus AG Minden, 14.06.2018 - 30 F 85/18
    Das Amtsgericht - Familiengericht - Hamm hat mit Vollstreckungsbeschluss vom 05.06.2018, Aktenzeichen 32 FH 5/18, die Kindesmutter verpflichtet, auf Grund der Entscheidung des Tribunal de Grande Instance Toulouse vom 13.04.2018 die Kinder B. T. W. E. und E. B. T. E. sofort nach Frankreich zurückbringen.

    Zudem hat die Antragstellerin bereits mit Schriftsatz vom 08.06.2018 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Vollstreckungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Hamm vom 05.06.2018, Aktenzeichen 32 FH 5/18, eingelegt, um sich gegen die angeordnete Vollstreckung der ausländischen Sorgerechtsentscheidung zu wehren.

  • OLG Hamm, 22.12.2016 - 11 UF 194/16

    Ausschluss der Rückführung widerrechtlich nach Deutschland verbrachter Kinder

    Auszug aus AG Minden, 14.06.2018 - 30 F 85/18
    Auf Beschwerde der Kindesmutter hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 22.12.2016, Aktenzeichen: 11 UF 194/16 den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Hamm vom 28.09.2016 abgeändert und den Antrag des Kindesvaters auf Rückgabe der Kinder zurückgewiesen.
  • AG Minden, 26.05.2017 - 30 F 5/17
    Auszug aus AG Minden, 14.06.2018 - 30 F 85/18
    Das Gericht Amtsgericht - Familiengericht - Minden hat mit Beschluss vom 26.05.2017, Aktenzeichen: 30 F 5/17, die Anträge der Kindesmutter auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für beide gemeinsamen Kinder B. und E. zurückgewiesen mit der Begründung, dass eine Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichtes gem. Artikel 10 EuEheVO nicht gegeben sei.
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